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| Chronologie einer SehStörung |
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1996
wird ein Antrag auf ein Totengedenken
zu Ehren der von der SS 1944 ermordeten Salzburger Deserteure
abgelehnt. Auch die SPÖ unterstützt unseren Antrag nicht. Ein
Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste wird abgeschmettert. Die ziemlich
spontane Ehrung der ermordeten Deserteure am 1. November wird von der
Bundespolizei ruppig unterbrochen und mit Strafverfügungen und
straferkenntnissen verfolgt. Im Unterschied zum Aufmarsch der Waffen-SS
gilt die Ehrung der ermordeten Desertreure als "besonders
rücksichtslose Störung der öffentlichen Ordnung".
19. November:
Foto Ausstellung "Friedhofsruhe mit Waffen-SS mit C. Lehsten.
1997
15. August:
Lesung
"Anzeigegeerstattungsveränderung"
im Kulturgelände Nonntal. Zum 1. November melden wir eine "unsichtbare
versammlung" und
die "Errichtung eines unsichtbaren Denkmals für die ermordeten
Deserteure" an. Beides wird verboten, da "durch das Graben eines Lochs
religiöse Gefühle der Friedhofsbesucher verletzt" werden könnten.
Gemeinsam mit zwei vertretern der Bürgerliste legen wir einen Kranz
nieder. Die Polizei ermittelt wegen "Verstoß gegen das
Versammlungsgesetz" und rücksichtsloser Störung...", wirft den Kranz
für die Deserteure zu Boden, verlangt von einigen jungen Leuten, die
sich gelbe Sterne an die Jacken hefteten, deren Abnahme "unerlaubte
Willensäußerung") und verlangt schriftlich Rechtfertigung wegen der
"provokanten Verwendung von Davidsterne" udgl." Von Studenten des
Mozarteum, die mit weißen Rosen in der Hand, aus Büchern von Thomas
Bernhard und Peter Weiß halblaut lesen, werden die Personalien
aufgenommen, nicht aber von den agresssiven SS-Freunden, die zweien das
Buch ins Gesicht schlagen.
1998
18. März:
Vor dem sog. "unabhängigen Verwaltungssenat" (der aus Beamten zusammengesetzt ist) wird über unseren einspruch verhandelt.
Am 16. Juni
ergeht das "Straferkenntnis": Wir werden halb freigesprochen
(von der "besonders rücksichtslosen...") und halb schuldig ("unagemeldete Versammlung")."
gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig".
Am 13. August
legt Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Der Spruch des Verfassungsgerichts
steht noch aus.
1. November:
Wir (Gert Kerschbaumer, Elisabeth Moser, Hiltraud Pusch-Zilker,Eugene
Sensenig, Anselm Wagner, Gerd Wohlzog und Wolfram Kastner) Trauern um
Salzburger Juden, die in den Kzs von SS-Leuten ermordet wurden. Wir
halten Partezettel mit den Namen der Ermordeten in den Händen und haben
solche Zettel auch an die Mäntel geheftet. Die Poliei drängt uns ab und
macht den Weg frei f? die Formation der SS-Kameraden. Der Marsch ist
zwar unangemeldet, gilt der Polizei aber - samt SS-Schleife - als
"volksgebräuchliches Fest", welches nicht gestört werden darf. Der
Polizeipräsident kündigt uns Strafverfügung an. Im Marsch des
"Kriegsopferverbandes" und im Zug der SS-Veteranen marschierten
mindestens zwei Männer mit etlichen Hakenkreuzorden. Daß niemand der
Kameraden sich dagegen verwahrte, zeigt wes geistes Kind die
Herschaften sind und dürfte all denen zu denken geben, die das Ganze
als harmloses Totengedenken herunterspielen. Als die Ordensträger sich stolz den Kameras präsentierten,
schritt endlich der Polizeipräsident ein und nahm persönlich die Orden
ab. Nun soll erstmal wegen "Widerbetätigung" ermittelt werden. Man darf
gespannt sein, was dabei herauskommt. Im Nationalrat hat der Grüne Klub
eine Anfrage eingebracht.
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